Die Schwerbehindertenvertretung ist in einem Betrieb bzw. an Dienststellen eine eigene Institution und verbandunabhängig. Die Vertrauensperson und ihr Stellvertreter vertreten u. a. die Rechte der schwerbehinderten Menschen.
Zuständigkeit:
Die Schwerbehindertenvertretung im Bereich des Staatlichen Schulamts der Landeshauptstadt München ist zuständig für:
behinderte und schwerbehinderte Lehrerinnen, Lehrer und Verwaltungsangestellte
gleichgestellte Lehrerinnen, Lehrer und Verwaltungsangestellte
die an Grund-, Mittel- und Förderschulen im Bereich des Staatlichen Schulamts der Landeshauptstadt München beschäftigt sind.
Die Vertrauensfrau ist auch Ansprechpartnerin für ...
nicht-schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen, deren Gesundheit instabil ist (häufige Fehltage)
nicht-schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen, die länger krank sind und/oder von Behinderung bedroht sind
interessierte Kolleginnen und Kollegen, die Fragen zum Thema „Schwerbehinderung“ oder „Gleichstellung“ haben