Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Informationen für Eltern

Hier finden sie wichtigste Themen im Überblick

Schuleinschreibung

Ablauf und wichtige Informationen


Sprengelschulen in München

Hier finden Sie Ihre Sprengelgrundschule oder Sprengelmittelschule


Schuleinschreibung

Ablauf und wichtige Informationen

Sehr geehrte Eltern,

gemäß BayEUG sind für die Einschulung im Schuljahr 2025/26 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.06.2025 sechs Jahre alt werden. Außerdem sind alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 01.07. bis 30.09.2025 sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte – nach Beratung durch die Schulen – den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben. Ebenfalls schulpflichtig werden Kinder, die im vergangenen Schuljahr zurückgestellt wurden oder deren Schulpflicht im vergangenen Schuljahr verschoben wurde.

Kinder, die nach dem 30.09.2025 und vor dem 01.01.2026 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden.

Kinder, die nach dem 31.12.2025 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn durch ein schulpsychologisches Gutachten nachgewiesen wird, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

Vor der Einschulung ist eine Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt München gesetzlich vorgeschrieben. Vor der Untersuchung ist ein Gespräch zwischen Ihnen und dem Fachpersonal des Kindergartens über die Schulfähigkeit Ihres Kindes empfehlenswert. Zur Schuleingangsuntersuchung werden nur die Kinder eingeladen, die bis zum 30.09.2025 sechs Jahre alt werden.

Der Untersuchungstermin wird den Personensorgeberechtigten in der Regel ca. drei bis vier Wochen vor dem Termin durch das Gesundheitsamt mitgeteilt.

Nach der Untersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesund¬heitsamts München erhalten die Schulen mit Einverständnis der Eltern das Ergebnis der Untersuchung. Fehlt dieser Nachweis, muss dieser durch die Schule bei den Personensorgeberechtigten angefordert werden; ggf. muss die Untersuchung noch stattfinden. Die Untersuchungen finden von Herbst 2024 bis Sommer 2025 statt.

Eltern von Kindern, die nach dem 30.09.2025 sechs Jahre alt werden, müssen einen Termin zur Schuleingangsuntersuchung bei der jeweiligen Außenstelle des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes vereinbaren.

Die Sprachstandserhebung startet ab 2025. Informationen folgen.


Sprengelschulen in München

Hier finden Sie Ihre Sprengelgrundschule oder Sprengelmittelschule

Für öffentliche Grund-, Förder- und Mittelschulen gilt Sprengelpflicht. Nach Artikel 42 Absatz 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) besteht beim Besuch öffentlicher Pflichtschulen eine Sprengelpflicht. Das heißt, es ist grundsätzlich die Grundschule, Mittelschule oder das Förderzentrum zu besuchen, in deren Schulsprengel das Schulkind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Hier finden Sie Ihre zuständige Grundschule (externer Link zur Stadt München) https://stadt.muenchen.de/service/info/grundschule/1063799/n0/

Hier finden Sie Ihre zuständige Mittelschule (externer Link zur Stadt München) https://stadt.muenchen.de/service/info/mittelschule/1063801/n0/