Informationen für Eltern
Hier finden sie wichtigste Themen im Überblick
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte
Sie haben Fragen zum Schulbesuch Ihres Kindes an einer Münchner Grund- und Mittelschule?
Unsere Lehrkräfte und Schulleitungen stehen Ihnen als erste Ansprechpartner zur Verfügung.
Nehmen Sie bei pädagogischen Fragen oder Problemen immer zuerst Kontakt mit der Klassenlehrkraft oder Fachlehrkraft Ihres Kindes auf.
Wenden Sie sich an die Schulleitungen, wenn Sie Ihr Anliegen mit den betreffenden Lehrkräften nicht klären können.
Auch die Staatliche Schulberatung berät Eltern bei Schulproblemen und Fragen nach dem richtigen Bildungsweg.
Bei Fragen oder Problemen, die die Schulhäuser und den Sachaufwand der Schule betreffen, wenden Sie sich an das Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München.
Sollten nach Gesprächsterminen mit Lehrkräften, Schulleitungen und weiteren Fachkräften in der Schule noch Fragen ungeklärt bleiben, stehen Ihnen die für die Grund- und Mittelschulen zuständigen Schulrätinnen und Schulräte und unsere Juristinnen zur Verfügung. Sie finden die Kontakte unter dem Menüpunkt „Schulamt“
Schuleinschreibung
Ablauf und wichtige Informationen
Schulpflicht
Ablauf und wichtige Informationen
Sprengelschulen in München
Hier finden Sie Ihre Sprengelgrundschule oder Sprengelmittelschule
Schuleinschreibung
Ablauf und wichtige Informationen
Sehr geehrte Eltern,
in München wird die Anmeldung der Schulanfängerinnen und -anfänger für das Schuljahr 2026/27 am Mittwoch, den 11. März 2026 in allen Schulgebäuden durchgeführt, in denen eine Grundschule untergebracht ist.
Alle relevanten Informationen rund um das Thema Schuleinschreibung finden Sie hier.
Schulpflicht
Ablauf und wichtige Informationen
Sehr geehrte Eltern,
gemäß BayEUG sind für die Einschulung im Schuljahr 2025/26 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.06.2025 sechs Jahre alt werden. Außerdem sind alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 01.07. bis 30.09.2025 sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte – nach Beratung durch die Schulen – den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben. Ebenfalls schulpflichtig werden Kinder, die im vergangenen Schuljahr zurückgestellt wurden oder deren Schulpflicht im vergangenen Schuljahr verschoben wurde.
Kinder, die nach dem 30.09.2025 und vor dem 01.01.2026 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden.
Kinder, die nach dem 31.12.2025 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn durch ein schulpsychologisches Gutachten nachgewiesen wird, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Vor der Einschulung ist eine Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt München gesetzlich vorgeschrieben. Vor der Untersuchung ist ein Gespräch zwischen Ihnen und dem Fachpersonal des Kindergartens über die Schulfähigkeit Ihres Kindes empfehlenswert. Zur Schuleingangsuntersuchung werden nur die Kinder eingeladen, die bis zum 30.09.2025 sechs Jahre alt werden.
Der Untersuchungstermin wird den Personensorgeberechtigten in der Regel ca. drei bis vier Wochen vor dem Termin durch das Gesundheitsamt mitgeteilt.
Nach der Untersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesund¬heitsamts München erhalten die Schulen mit Einverständnis der Eltern das Ergebnis der Untersuchung. Fehlt dieser Nachweis, muss dieser durch die Schule bei den Personensorgeberechtigten angefordert werden; ggf. muss die Untersuchung noch stattfinden. Die Untersuchungen finden von Herbst 2024 bis Sommer 2025 statt.
Eltern von Kindern, die nach dem 30.09.2025 sechs Jahre alt werden, müssen einen Termin zur Schuleingangsuntersuchung bei der jeweiligen Außenstelle des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes vereinbaren.
Sprengelschulen in München
Hier finden Sie Ihre Sprengelgrundschule oder Sprengelmittelschule
Für öffentliche Grund-, Förder- und Mittelschulen gilt Sprengelpflicht. Nach Artikel 42 Absatz 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) besteht beim Besuch öffentlicher Pflichtschulen eine Sprengelpflicht. Das heißt, es ist grundsätzlich die Grundschule, Mittelschule oder das Förderzentrum zu besuchen, in deren Schulsprengel das Schulkind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Hier finden Sie Ihre zuständige Grundschule (externer Link zur Stadt München) https://stadt.muenchen.de/service/info/grundschule/1063799/n0/
Hier finden Sie Ihre zuständige Mittelschule (externer Link zur Stadt München) https://stadt.muenchen.de/service/info/mittelschule/1063801/n0/