Ablauf und wichtige Informationen
Sehr geehrte Eltern,
in München wird die Anmeldung der Schulanfängerinnen und -anfänger für das Schuljahr 2026/27 am Mittwoch, den 11. März 2026 in allen Schulgebäuden durchgeführt, in denen eine Grundschule untergebracht ist.
Alle relevanten Informationen rund um das Thema Schuleinschreibung finden Sie hier.
Schulpflicht
Ablauf und wichtige Informationen
Sehr geehrte Eltern,
gemäß BayEUG sind für die Einschulung im Schuljahr 2026/27 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.06.2026 sechs Jahre alt werden. Außerdem sind alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 01.07. bis 30.09.2026 sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte – nach Beratung durch die Schulen – den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben. Ebenfalls schulpflichtig werden Kinder, die im vergangenen Schuljahr zurückgestellt wurden oder deren Schulpflicht im vergangenen Schuljahr verschoben wurde.
Kinder, die nach dem 30.09.2026 und vor dem 01.01.2027 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden.
Kinder, die nach dem 31.12.2026 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn durch ein schulpsychologisches Gutachten nachgewiesen wird, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Vor der Einschulung ist eine Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt München gesetzlich vorgeschrieben. Vor der Untersuchung ist ein Gespräch zwischen Ihnen und dem Fachpersonal des Kindergartens über die Schulfähigkeit Ihres Kindes empfehlenswert. Zur Schuleingangsuntersuchung werden nur die Kinder eingeladen, die bis zum 30.09.2026 sechs Jahre alt werden.
Die Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung findet im vorletzten Kindergartenjahr statt. Ihr Kind wurde somit von September 2024 bis Juli 2025 zu dieser Gesundheitsuntersuchung vom Gesundheitsreferat München eingeladen. Die Teilnahme an der Untersuchung ist verpflichtend.
Im Anschluss an die Untersuchung erhielten Sie eine Teilnahmebestätigung für Ihr Kind. Diese Bescheinigung muss der Schule bis spätestens zum Schulbeginn vorgelegt werden.
Sprengelschulen in München
Hier finden Sie Ihre Sprengelgrundschule oder Sprengelmittelschule
Für öffentliche Grund-, Förder- und Mittelschulen gilt Sprengelpflicht. Nach Artikel 42 Absatz 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) besteht beim Besuch öffentlicher Pflichtschulen eine Sprengelpflicht. Das heißt, es ist grundsätzlich die Grundschule, Mittelschule oder das Förderzentrum zu besuchen, in deren Schulsprengel das Schulkind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Hier finden Sie Ihre zuständige Grundschule (externer Link zur Stadt München) https://stadt.muenchen.de/service/info/grundschule/1063799/n0/
Hier finden Sie Ihre zuständige Mittelschule (externer Link zur Stadt München) https://stadt.muenchen.de/service/info/mittelschule/1063801/n0/