Fragen & Antworten Eltern und Erziehungsberechtigte
#Gastschulantrag #Antrag auf gastweisen Schulbesuch #nicht zu verwechseln mit Übertritt an eine andere Schulart
Nach Artikel 42 Absatz 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) besteht beim Besuch öffentlicher Pflichtschulen eine Sprengelpflicht. Das heißt, es ist grundsätzlich die Volksschule (Grundschule, Mittelschule oder Förderzentrum) zu besuchen, in deren Schulsprengel das Schulkind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Aus zwingenden, persönlichen Gründen ist eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung möglich (Artikel 43 Absatz 1 BayEUG). Falls für Ihr Kind ein solcher Grund vorliegt, können Sie einen Gastschulantrag stellen. Dieser sollte bestenfalls im April vor der Einschulung an der Sprengelschule abgegeben werden. Das Antragsformular erhalten Sie an Ihrer zuständigen Sprengelschule.
Weiterführende Informationen -> Schulsprengel – Gastschulantrag - Elternberatung – Landeshauptstadt München
Auf der Homepage der Landeshauptstadt München haben Sie die Möglichkeit über die Eingabe Ihrer Wohnadresse die für Sie zuständige Grundschule bzw. Mittelschule zu ermitteln.
Grundschule: Grundschule – Landeshauptstadt München
Mittelschule: Mittelschule – Landeshauptstadt München
Für den Förderschulbereich ist die Regierung von Oberbayern zuständig.
Sachgebiet – SG 41.2 Förderschulen – Schulpädagogik, -entwicklung, Schulaufsicht
E-Mail:
Für einen Schulplatz an einem Gymnasium oder eine Realschule haben die Eltern freie Schulwahl, d.h. Sie suchen sich ein oder mehrere Gymnasien oder Realschulen aus, die Ihr Kind besuchen möchte. Dazu wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schulleitung des Gymnasiums oder der Realschule.
Im Internet finden sie städtische Gymnasien und staatliche Gymnasien in München.
https://www.muenchenwiki.de/wiki/Liste_der_Gymnasien
Schulaufsichtlich zuständig ist für
Gymnasien: Kontakt
Realschulen: Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte immer zuerst an die Schulleitung der Förderschule.
Übergeordnet ist für Förderschulen die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 41.2 – Förderschulbereich zuständig.
E-Mail:
Als Sachaufwandsträger für Schulgebäude, die Renovierung, Ausstattung usw. ist die Stadt München, Referat für Bildung und Sport zuständig.
E-Mail-Adresse:
Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der zuständigen Sprengelschule. Dort erhalten Sie die notwendigen Informationen.
Fragen & Antworten Schülerinnen und Schüler
In der Landeshauptstadt München werden die Stadtschülersprecherinnen und Stadtschülersprecher von den Vertreterinnen und Vertretern der Mittel- und Realschulen sowie Gymnasien gewählt.
Die Klassensprecherversammlung oder die gesamte Schülerschaft wählt am Anfang des Schuljahres drei Schülersprecherinnen bzw. Schülersprecher. Sie vertreten die Schülerinnen und Schüler einer Schule und sind das Sprachrohr für deren Interessen. Sie sind darüber hinaus Ansprechpartner für die Schulleitung, das Lehrerkollegium, die Elternvertretung und die Hausverwaltung. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Schülersprechern und Schülersprecherinnen an Ihrer Schule oder auf der Homepage der SMV Bayern: https://www.smv.bayern.de/
Die Staatlichen Schulämter verwalten keinerlei Schülerdaten, demnach sind auch keine Schülerzeugnisse archiviert. Die Abschlusszeugnisse werden ausschließlich an den Schulen innerhalb einer Aufbewahrungsfrist von 50 Jahren archiviert.
Erfolgreicher Mittelschulabschluss für externe Schüler (EMA)
Grundsätzlich ist es für externe Bewerber, die sich für die Teilnahme an der Prüfung zum erfolgreichen Mittelschulabschluss anmelden, möglich, sich an einer Schule ihrer Wahl anzumelden. Es besteht hier keine Sprengelbindung. Um die Arbeitsabläufe jedoch zu erleichtern, haben wir uns im Schulamtsbezirk München-Stadt auf folgendes Vorgehen verständigt:
Vier Mittelschulen aus vier verschiedenen Verbünden bieten zu vier Terminen im Schuljahr die Prüfungen zum Erwerb des erfolgreichen Mittelschulabschlusses an.
Die Termine für das aktuelle Schuljahr finden Sie unter Termine.
Fragen & Antworten Kultusministerium
Rechtliche Fragen & Antworten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur
https://www.km.bayern.de/recht/rechtliche-fragen-und-antworten
Termine des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur
https://www.km.bayern.de/termine
Rechtliche Grundlagen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur
https://www.km.bayern.de/recht/rechtliche-grundlagen
Weiterführende Informationen
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Informationen zur Staatlichen Schulberatung in Bayern:
https://mebis.link/pv9rFz -
Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis:
https://www.schulberatung.bayern.de/staatliche-schulberatungsstellen/muenchen -
Informationen zum Übertrittsverfahren:
https://www.km.bayern.de/lernen/ubertritt-und-bildungswege/uebertritt
Präsentationsfilme zu den einzelnen Schularten
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Mittelschule: https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/mittelschule
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Wirtschaftsschule (ab 6. Jahrgangsstufe):
https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/wirtschaftsschule
Informationen über das bayerische Schulsystem in verschiedenen Sprachen
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https://www.km.bayern.de/arabisch.html
https://www.km.bayern.de/education-in-bavaria.html
https://www.km.bayern.de/sprachen/franzoesisch
https://www.km.bayern.de/sprachen/russisch
https://www.km.bayern.de/sprachen/spanisch
https://www.km.bayern.de/sprachen/tuerkisch
https://www.km.bayern.de/sprachen/tschechisch