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Ihre Fragen - unsere Antworten

Fragen & Antworten Eltern und Erziehungsberechtigte

Wie ist die Regelung, wenn ich für mein Kind ein Schulangebot an einem anderen Ort beantragen möchte?

#Gastschulantrag #Antrag auf gastweisen Schulbesuch #nicht zu verwechseln mit Übertritt an eine andere Schulart

Nach Artikel 42 Absatz 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) besteht beim Besuch öffentlicher Pflichtschulen eine Sprengelpflicht. Das heißt, es ist grundsätzlich die Volksschule (Grundschule, Mittelschule oder Förderzentrum) zu besuchen, in deren Schulsprengel das Schulkind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Aus zwingenden, persönlichen Gründen ist eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung möglich (Artikel 43 Absatz 1 BayEUG). Falls für Ihr Kind ein solcher Grund vorliegt, können Sie einen Gastschulantrag stellen. Dieser sollte bestenfalls im April vor der Einschulung an der Sprengelschule abgegeben werden. Das Antragsformular erhalten Sie an Ihrer zuständigen Sprengelschule.

Weiterführende Informationen -> Schulsprengel – Gastschulantrag - Elternberatung – Landeshauptstadt München

Wie finde ich die zuständige Sprengelschule für mein Kind?

Auf der Homepage der Landeshauptstadt München haben Sie die Möglichkeit über die Eingabe Ihrer Wohnadresse die für Sie zuständige Grundschule bzw. Mittelschule zu ermitteln.

Grundschule: Grundschule – Landeshauptstadt München
Mittelschule: Mittelschule – Landeshauptstadt München

Mein Kind hat einen Förderbedarf und benötigt einen Schulplatz in einer geeigneten Schule. An wen kann ich mich wenden?

Für den Förderschulbereich ist die Regierung von Oberbayern zuständig.

Sachgebiet – SG 41.2 Förderschulen – Schulpädagogik, -entwicklung, Schulaufsicht

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Der Förderschulbereich der Regierung von Oberbayern wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

An wen muss ich mich wenden, wenn mein Kind einen Schulplatz für eine Realschule / ein Gymnasium benötigt?

Für einen Schulplatz an einem Gymnasium oder eine Realschule haben die Eltern freie Schulwahl, d.h. Sie suchen sich ein oder mehrere Gymnasien oder Realschulen aus, die Ihr Kind besuchen möchte. Dazu wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schulleitung des Gymnasiums oder der Realschule.

Im Internet finden sie städtische Gymnasien und staatliche Gymnasien in München.

https://www.muenchenwiki.de/wiki/Liste_der_Gymnasien

Schulaufsichtlich zuständig ist für
Gymnasien: Kontakt
Realschulen: Kontakt

Ich habe eine Frage zu einer Förderschule in München, an wen kann ich mich wenden?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte immer zuerst an die Schulleitung der Förderschule.

Übergeordnet ist für Förderschulen die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 41.2 – Förderschulbereich zuständig.

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ich habe eine Frage zu einem Schulgebäude in der Stadt München, wer ist dafür zuständig?

Als Sachaufwandsträger für Schulgebäude, die Renovierung, Ausstattung usw. ist die Stadt München, Referat für Bildung und Sport zuständig.
E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Mein Kind soll eine andere Schule als die Sprengelschule besuchen

Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der zuständigen Sprengelschule. Dort erhalten Sie die notwendigen Informationen.


Fragen & Antworten Schülerinnen und Schüler

Wer vertritt die Anliegen von Schülerinnen und Schülern in der Landeshauptstadt München?

In der Landeshauptstadt München werden die Stadtschülersprecherinnen und Stadtschülersprecher von den Vertreterinnen und Vertretern der Mittel- und Realschulen sowie Gymnasien gewählt.

Die Klassensprecherversammlung oder die gesamte Schülerschaft wählt am Anfang des Schuljahres drei Schülersprecherinnen bzw. Schülersprecher. Sie vertreten die Schülerinnen und Schüler einer Schule und sind das Sprachrohr für deren Interessen. Sie sind darüber hinaus Ansprechpartner für die Schulleitung, das Lehrerkollegium, die Elternvertretung und die Hausverwaltung. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Schülersprechern und Schülersprecherinnen an Ihrer Schule oder auf der Homepage der SMV Bayern: https://www.smv.bayern.de/

Ich habe mein Abschlusszeugnis verloren. An wen muss ich mich wenden, um eine Zweitschrift meines Zeugnisses zu erhalten?

Die Staatlichen Schulämter verwalten keinerlei Schülerdaten, demnach sind auch keine Schülerzeugnisse archiviert. Die Abschlusszeugnisse werden ausschließlich an den Schulen innerhalb einer Aufbewahrungsfrist von 50 Jahren archiviert.

Ich möchte mich als externer Prüfling für den Qualifizierenden / einfachen Mittelschulabschluss (Quali oder EMA) anmelden. An welche Schule muss ich mich wenden?

Erfolgreicher Mittelschulabschluss für externe Schüler (EMA)

Grundsätzlich ist es für externe Bewerber, die sich für die Teilnahme an der Prüfung zum erfolgreichen Mittelschulabschluss anmelden, möglich, sich an einer Schule ihrer Wahl anzumelden. Es besteht hier keine Sprengelbindung. Um die Arbeitsabläufe jedoch zu erleichtern, haben wir uns im Schulamtsbezirk München-Stadt auf folgendes Vorgehen verständigt:

Vier Mittelschulen aus vier verschiedenen Verbünden bieten zu vier Terminen im Schuljahr die Prüfungen zum Erwerb des erfolgreichen Mittelschulabschlusses an.

Die Termine für das aktuelle Schuljahr finden Sie unter Termine.


Fragen & Antworten Kultusministerium

Weiterführende Fragen & Antworten vom Kultusministerium

Rechtliche Fragen & Antworten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur
https://www.km.bayern.de/recht/rechtliche-fragen-und-antworten

Termine des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur
https://www.km.bayern.de/termine

Rechtliche Grundlagen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur
https://www.km.bayern.de/recht/rechtliche-grundlagen


Weiterführende Informationen


Präsentationsfilme zu den einzelnen Schularten


Informationen über das bayerische Schulsystem in verschiedenen Sprachen