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Staatliches Schulamt München

Wer macht was?

Schulberatung am Staatlichen Schulamt

Die Staatliche Schulberatung bietet Schülern und Schülerinnen, Eltern und Lehrkräften Unterstützung und Hilfe rund um das Thema Schule an.
Hierfür stehen für alle Grund- und Mittelschulen in München Beratungsteams zur Verfügung, die in insgesamt 41 Beratungsbezirken organisiert sind. Die Teams setzen sich aus qualifizierten Beratungslehrkräften sowie Schulpsychologeninnen und Schulpsychologen zusammen. Alle Beratungsfachkräfte sind auch im Lehrberuf tätig und dadurch mit der Schulpraxis vertraut. Sie beraten bei vielfältigen Problemen im schulischen Kontext, u.a. bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Verhaltensproblemen, speziellen Schullaufbahnentscheidungen, akuten Krisen, besonderen Begabungen, schulischen Konflikten, Fragen zur Einschulung, Schwierigkeiten beim Lesen- und Rechtschreiben, Dyskalkulie etc.
Wichtigste Berater bei schulischen Fragestellungen sind zunächst die Lehrkräfte des Kindes und ggf. die Schulleitung. Je nach Komplexität kann die Staatliche Schulberatung als kostenloses Angebot auf Initiative der Betroffenen in den Beratungsprozess miteinbezogen werden. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sind die Beratungsfachkräfte zur Verschwiegenheit verpflichtet

Ansprechpartnerinnen & Ansprechpartner

Staatliche Schulberatung in den 41 Münchner Beratungsbezirken

Ratsuchende können sich auch direkt an die Beratungsfachkräfte wenden.
Übersicht der Beratungsfachkräfte in den Bezirken.
Alphabetische Schulliste mit Beratungsbezirken.
Da die Beratungsfachkräfte in der Regel mehrere Schulen betreuen, lassen sich Wartezeiten nicht
immer vermeiden.

Schulberatung am Staatlichen Schulamt

Kontakt

Telefon: 089/23383464
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Sprechzeiten der Beratungsrektorinnen am Schulamt als PDF herunterladen

Manuela Fuchs

BerRin / Staatliche Schulpsychologin

Telefon: 089/123456789
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Sabine Kirsch

BerRin / Staatliche Schulpsychologin

Telefon: 089/123456789
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Petra Marasi

BerRin / Staatliche Schulpsychologin

Telefon: 089/123456789
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Anita Spehr

BerRin / Staatliche Schulpsychologin

Telefon: 089/123456789
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Melanie Schambeck

BerRin / Qualifizierte Beratungslehrkraft

Telefon: 089/123456789
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Katharina Waldbröl

BerRin / Qualifizierte Beratungslehrkraft

Telefon: 089/123456789
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Förder- und Beratungsstelle für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Lernen von Mathematik

Kontakt

Telefon: 089/23383464
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Manuela Fuchs

BerRin / Staatliche Schulpsychologin

Telefon: 089/123456789
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Petra Marasi

BerRin / Qualifizierte Beratungslehrkraft

Telefon: 089/123456789
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Nicola Urban

StRinGS / Staatliche Schulpsychologin

Telefon: 089/123456789
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Fragen & Antworten Eltern und Erziehungsberechtigte

Wie ist geregelt, wenn ich für mein Kind ein Schulangebot an einem anderen Ort beantragen möchte?

#Gastschulantrag #Antrag auf gastweisen Schulbesuch #nicht zu verwechseln mit Übertritt an eine andere Schulart

Nach Artikel 42 Absatz 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) besteht beim Besuch öffentlicher Pflichtschulen eine Sprengelpflicht. Das heißt, es ist grundsätzlich die Volksschule (Grundschule, Mittelschule oder Förderzentrum) zu besuchen, in deren Schulsprengel das Schulkind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Aus zwingenden, persönlichen Gründen ist eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung möglich (Artikel 43 Absatz 1 BayEUG). Falls für Ihr Kind ein solcher Grund vorliegt, können Sie einen Gastschulantrag stellen. Dieser sollte bestenfalls im April vor der Einschulung an der Sprengelschule abgegeben werden. Das Antragsformular erhalten Sie an Ihrer zuständigen Sprengelschule.

Weiterführende Informationen -> Schulsprengel – Gastschulantrag - Elternberatung – Landeshauptstadt München

Wie finde ich die zuständige Sprengelschule für mein Kind?

Auf der Homepage der Landeshauptstadt München haben Sie die Möglichkeit über die Eingabe Ihrer Wohnadresse die für Sie zuständige Grundschule bzw. Mittelschule zu ermitteln.

Grundschule: Grundschule – Landeshauptstadt München
Mittelschule: Mittelschule – Landeshauptstadt München


Fragen & Antworten Schüler

Wer vertritt die Anliegen von SchülerInnen in der Landeshauptstadt München?

#Stadtschülersprecher #Schülersprecher

Die Klassensprecherversammlung oder die gesamte Schülerschaft wählt am Anfang des Schuljahres drei Schülersprecherinnen bzw. Schülersprecher. Sie vertreten die Schülerinnen und Schüler einer Schule und sind das Sprachrohr für deren Interessen. Sie sind darüber hinaus Ansprechpartner für die Schulleitung, das Lehrerkollegium, die Elternvertretung und die Hausverwaltung. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Schülersprechern und Schülersprecherinnen an Ihrer Schule oder auf der Homepage der SMV Bayern: https://www.smv.bayern.de/


Fragen & Antworten Kultusministerium

Weiterführende Fragen & Antworten vom Kultusministerium

Rechtliche Fragen & Antworten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur
https://www.km.bayern.de/recht/rechtliche-fragen-und-antworten

Termine des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur
https://www.km.bayern.de/termine

Rechtliche Grundlagen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur
https://www.km.bayern.de/recht/rechtliche-grundlagen


Weiterführende Informationen


Präsentationsfilme zu den einzelnen Schularten


Informationen über das bayerische Schulsystem in verschiedenen Sprachen