
Schulberatung am Staatlichen Schulamt
Hierfür stehen für alle Grund- und Mittelschulen in München Beratungsteams zur Verfügung, die in insgesamt 41 Beratungsbezirken organisiert sind. Die Teams setzen sich aus qualifizierten Beratungslehrkräften sowie Schulpsychologeninnen und Schulpsychologen zusammen. Alle Beratungsfachkräfte sind auch im Lehrberuf tätig und dadurch mit der Schulpraxis vertraut. Sie beraten bei vielfältigen Problemen im schulischen Kontext, u.a. bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Verhaltensproblemen, speziellen Schullaufbahnentscheidungen, akuten Krisen, besonderen Begabungen, schulischen Konflikten, Fragen zur Einschulung, Schwierigkeiten beim Lesen- und Rechtschreiben, Dyskalkulie etc.
Wichtigste Berater bei schulischen Fragestellungen sind zunächst die Lehrkräfte des Kindes und ggf. die Schulleitung. Je nach Komplexität kann die Staatliche Schulberatung als kostenloses Angebot auf Initiative der Betroffenen in den Beratungsprozess miteinbezogen werden. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sind die Beratungsfachkräfte zur Verschwiegenheit verpflichtet
Ansprechpartnerinnen & Ansprechpartner
Staatliche Schulberatung in den 41 Münchner Beratungsbezirken
Ratsuchende können sich auch direkt an die Beratungsfachkräfte wenden.
Übersicht der Beratungsfachkräfte in den Bezirken.
Alphabetische Schulliste mit Beratungsbezirken.
Da die Beratungsfachkräfte in der Regel mehrere Schulen betreuen, lassen sich Wartezeiten nicht
immer vermeiden.
Schulberatung am Staatlichen Schulamt
Kontakt
Telefon: 089/23383464
E-Mail:
Sprechzeiten der Beratungsrektorinnen am Schulamt als PDF herunterladen
Manuela Fuchs
Telefon: 089/123456789
E-Mail:
Sabine Kirsch
Telefon: 089/123456789
E-Mail:
Petra Marasi
Telefon: 089/123456789
E-Mail:
Anita Spehr
Telefon: 089/123456789
E-Mail:
Melanie Schambeck
Telefon: 089/123456789
E-Mail:
Katharina Waldbröl
Telefon: 089/123456789
E-Mail:
Förder- und Beratungsstelle für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Lernen von Mathematik
Kontakt
Telefon: 089/23383464
E-Mail:
Manuela Fuchs
Telefon: 089/123456789
E-Mail:
Petra Marasi
Telefon: 089/123456789
E-Mail:
Nicola Urban
Telefon: 089/123456789
E-Mail:
Fragen & Antworten Eltern und Erziehungsberechtigte
#Gastschulantrag #Antrag auf gastweisen Schulbesuch #nicht zu verwechseln mit Übertritt an eine andere Schulart
Nach Artikel 42 Absatz 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) besteht beim Besuch öffentlicher Pflichtschulen eine Sprengelpflicht. Das heißt, es ist grundsätzlich die Volksschule (Grundschule, Mittelschule oder Förderzentrum) zu besuchen, in deren Schulsprengel das Schulkind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Aus zwingenden, persönlichen Gründen ist eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung möglich (Artikel 43 Absatz 1 BayEUG). Falls für Ihr Kind ein solcher Grund vorliegt, können Sie einen Gastschulantrag stellen. Dieser sollte bestenfalls im April vor der Einschulung an der Sprengelschule abgegeben werden. Das Antragsformular erhalten Sie an Ihrer zuständigen Sprengelschule.
Weiterführende Informationen -> Schulsprengel – Gastschulantrag - Elternberatung – Landeshauptstadt München
Auf der Homepage der Landeshauptstadt München haben Sie die Möglichkeit über die Eingabe Ihrer Wohnadresse die für Sie zuständige Grundschule bzw. Mittelschule zu ermitteln.
Grundschule: Grundschule – Landeshauptstadt München
Mittelschule: Mittelschule – Landeshauptstadt München
Fragen & Antworten Schüler
#Stadtschülersprecher #Schülersprecher
Die Klassensprecherversammlung oder die gesamte Schülerschaft wählt am Anfang des Schuljahres drei Schülersprecherinnen bzw. Schülersprecher. Sie vertreten die Schülerinnen und Schüler einer Schule und sind das Sprachrohr für deren Interessen. Sie sind darüber hinaus Ansprechpartner für die Schulleitung, das Lehrerkollegium, die Elternvertretung und die Hausverwaltung. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Schülersprechern und Schülersprecherinnen an Ihrer Schule oder auf der Homepage der SMV Bayern: https://www.smv.bayern.de/
Fragen & Antworten Kultusministerium
Rechtliche Fragen & Antworten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur
https://www.km.bayern.de/recht/rechtliche-fragen-und-antworten
Termine des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur
https://www.km.bayern.de/termine
Rechtliche Grundlagen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur
https://www.km.bayern.de/recht/rechtliche-grundlagen
Weiterführende Informationen
- RInformationen zur Staatlichen Schulberatung in Bayern:
https://mebis.link/pv9rFz - Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis:
https://www.schulberatung.bayern.de/staatliche-schulberatungsstellen/muenchen - Informationen zum Übertrittsverfahren:
https://www.km.bayern.de/lernen/ubertritt-und-bildungswege/uebertritt
Präsentationsfilme zu den einzelnen Schularten
- Mittelschule: https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/mittelschule
- Wirtschaftsschule (ab 6. Jahrgangsstufe):
https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/wirtschaftsschule
Informationen über das bayerische Schulsystem in verschiedenen Sprachen
- https://www.km.bayern.de/arabisch.html
https://www.km.bayern.de/education-in-bavaria.html
https://www.km.bayern.de/sprachen/franzoesisch
https://www.km.bayern.de/sprachen/russisch
https://www.km.bayern.de/sprachen/spanisch
https://www.km.bayern.de/sprachen/tuerkisch
https://www.km.bayern.de/sprachen/tschechisch