Die als Fachberater/-innen bestellten Lehrkräfte unterstützen in dieser Eigenschaft das Staatliche Schulamt bei der Wahrnehmung seiner schulaufsichtlichen Aufgaben in den jeweiligen Fächern und Fachbereichen. Sie üben die Fachberatung im Rahmen ihres Hauptamtes aus.
(Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. April 2021, Az III.3-BO7128.0/8/2)
Aufgaben der Fachberatung
Die Fachberatungen haben im Wesentlichen folgende allgemeine Aufgaben für ihr Fach wahrzunehmen:
Unterstützung und Beratung der Schulrätinnen und Schulräte, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Lehrkräfte in fachlichen, didaktisch-methodischen und organisatorischen Fragen
Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen auf Schulamts-und Schulebene
Beratung der Schulen bei der Planung und Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung in Jahrgangsstufe 9 und der Abschlussprüfung in Jahrgangsstufe 10
Unterstützung bei dienstlichen Beurteilungen im Rahmen der Beurteilungsrichtlinien
Durchführung von Dienstbesprechungen im Auftrag des Staatlichen Schulamts
Mitwirkung in der 2. Phase der Lehrerbildung
Beratung der Schulen und Aufwandsträger bei der Errichtung, Ausstattung, Nutzung und Instandhaltung von Fachräumen
Beratung der Schulen und Aufwandsträger bei der Beschaffung und Pflege von Lehr-und Lernmitteln
Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
Ansprechpartnerinnen & Ansprechpartner am Staatlichen Schulamt