Büro: Schwanthalerstraße 40 80336 München Telefon (Vorzimmer):089/23366521 Telefon (Vorzimmer):089/23366522 E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Mitarbeiterinnen
Frau VDir Dangl (Stellvertretung)
Frau VDir Beger Frau OVR Frick Frau VR Rosenberger Frau OVR Schade
Teamassistentinnen
Frau Aumeier Frau Ruhland
Aufgaben
Das Staatliche Schulamt besteht gemäß Art. 114 und115 BayEUG aus einem fachlichen und einem rechtlichen Leiter (Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter). Zum Aufgabenbereich des Oberbürgermeisters gehören gemäß Art. 115 Abs. 4 BayEUG die Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur.
Die rechtliche Leitung ist von Herrn Oberbürgermeister übertragen auf Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Julia Streibl. Die Dienststelle ist daher unmittelbar dem Oberbürgermeister unterstellt und handelt vertretend für ihn.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit ist die rechtliche Leitung des Staatlichen Schulamts den Schulleitungen der staatlichen Grund- und Mittelschulen fachlich weisungsbefugt. Wir verstehen uns dabei als Dienstleister, der die Schulen juristisch berät, unterstützt und begleitet. Zu unseren Aufgaben gehört die Überprüfung von schulischen Entscheidungen und der Erlass von Widerspruchsbescheiden.
Bitte beachten Sie:
für dienstrechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Schulrätin bzw. den zuständigen Schulrat
für datenschutzrechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an die für Ihre Schule zuständigen Datenschutzbeauftragten
Staatliches Schulamt in der Landeshauptstadt München
Fachliche Leitung
Rechtliche Leitung
Schulaufsicht über
Grundschulen
in München
Mittelschulen
in München
Privatschulen
in München
Aufgaben der Staatlichen Schulämter
Organisation des Unterrichts und der Schulen Personalmanagement und Personalförderung Qualitätssicherung von Unterricht und Erziehung Systematische Beratung, Kooperation und Vernetzung Dienstrecht (Personal), Öffentlichkeitsarbeit Verwaltungsmanagement
Zur staatlichen Schulaufsicht gehören u.a. die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens, die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, die Förderung und Beratung der Schulen, die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitung und das pädagogische Personal.
Auf dieser Grundlage formuliert das Staatliche Schulamt in der Landeshauptstadt München für sich folgende Aufgabenbereiche:
Aufgaben der Staatlichen Schulämter ((für 1.1. Organisation und Aufgaben))
Quelle: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 25. Mai 2023, Az. III.3-III.4-BO7126-4b.9 170
Nach Art. 111 BayEUG gehören zu den Aufgaben der staatlichen Schulaufsicht
die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht,
die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens,
die Förderung und Beratung der Schulen und
die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitungen und das pädagogische Personal.
Die unmittelbare staatliche Schulaufsicht obliegt bei öffentlichen Grundschulen und Mittelschulen den Staatlichen Schulämtern.
Organisation des Unterrichts und der Schulen
Klassenbildung, Personalzuweisung, Einsatz der Lehrkräfte
Einsatz der Lehrkräfte der mobilen Reserve
Unterstützung der Personalakquise
Personalmanagement und Personalförderung
Professionalisierung und berufliche Weiterentwicklung der Lehrkräfte
Bestellung von Praktikums- und Betreuungslehrkräften
Mitwirkung bei Lehramtsprüfungen, Eignungs- und Bewährungsfeststellungen
Verantwortung für die dienstliche Beurteilung der Schulleitungen und Lehrkräfte
Qualitätssicherung von Unterricht und Erziehung
Impulsgebung zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
Unterstützung der Schulen bei der Erziehungsarbeit
Begleitung von Evaluationen und Unterstützung bei der Umsetzung von Zielen
Verwaltungsmanagement und übertragene Aufgaben
Datenerhebungen und Arbeit mit Schulvewaltunsgprogrammen
Weiterentwicklung von Verwaltungsprozessen
zentrale Ansprechstelle für öffentliche Grund- und Mittelschulen
Unterstützung der Regierung von Oberbayern bei der Ausübung der Aufsicht für private Grund- und Mittel-/Hauptschulen
Dienstrechtliche Aufgaben
Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstvorgesetzten der Lehrkräfte und Schulleitungen
Überwachung der Einhaltung von amtlichen Vorgaben und der systematischen Umsetzung von Zielen
Zusammenarbeit mit dem örtlichen Personalrat
Öffentlichkeitsarbeit
Pressearbeit und Bearbeitung von Anfragen aus Politik und den Medien
Veröffentlichung von Informationen zu fachlichen sowie organisatorischen Fragestellungen
Durchführung von Veranstaltungen
Systematische Beratung, Kooperation und Vernetzung
Systemische Beratung zur positiven Selbstwirksamkeit der Schulen
Information der Schulen über Innovationen der Staatsregierung, Begleitung und Koordinierung bei der Umsetzung
Zusammenarbeit mit Kitas, Jugendhilfe, Schulaufwandsträger, Arbeitsagentur, Bidlungsträger und Ausbildungsbetrieben
Durchführung von Dienstbesprechungen und Beratungsgesprächen
Konfliktmanagement in Zusammenarbeit mit Beratungsfachkräften und Experten